Warum die Würde wichtiger ist als die Gesundheit – gerade in Zeiten von Corona

„Die Gesundheit ist das höchste Gut.“. „Hauptsache gesund.“ „Solange wir nur alle gesund bleiben…“. Diese und ähnliche Sätze habe ich häufig in der Schwangerschaft mit meiner Tochter gehört, die nicht gesund war und es auch jetzt nicht ist. Und ich höre die Sätze heute, in Zeiten der Corona-Pandemie. In beiden Fällen sind sie falsch und außerdem in dieser Falschheit gefährlich.

Wie damals in meiner Schwangerschaft ringe ich, ob das, was ich zu sagen habe, in angemessener Differenziertheit aufgenommen werden wird. Wie damals weiß ich nicht, ob man mich aufgrund der Worte, die ich schreibe, in eine Ecke stellen wird: Damals mit radikalen Abtreibungsgegner*innen, mit denen ich nichts gemein habe, heute mit der rechten Szene, mit Verschwörungstheorien und generellem Leugnen der Existenz des Coronavirus. Ich schreibe trotzdem, denn gerade wenn Fronten verhärtet scheinen ist die Mitte die Letzte, die verstummen darf, aus Angst, zwischen die Fronten zu geraten. Auch dies: Damals wie heute.

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Lasst Ronja Ronja sein!

U3, Sprechstunde beim Arzt. Ein Blick in Ronjas Untersuchungsheft: „Trisomie 21, AVSD“ steht da. Es folgt ein prüfender, sorgenvoller Blick aufs Kind (das übrigens am ganzen Körper kleine Pickel bekommen hat, seit wir die Arztpraxis betreten haben). „Wie klappt es denn mit dem Trinken…?“ „Prima“, antworte ich. „Sie wird voll gestillt und nimmt gut zu“. Keine Antwort. Der Arzt blättert in Ronjas Untersuchungsheft. „Na, dann gehen wir mal zum Ultraschall…“.

Sprechzimmer, später. Ronja hat Hunger bekommen. Während wir auf die Rückkehr des Arztes warten, stille ich sie. Arzt tritt ein, sieht uns. Prüfender Blick aufs Kind: „Ach, das mit dem Stillen scheint aber ganz gut zu klappen. Sie trinkt ja ganz gut jetzt“. Weiterlesen

Die ersten Tage mit Ronja zuhause

Ronja ist nicht behindert. Absolut nicht. In keinster Weise.

Ronja ist das perfekteste Wesen, das wir uns vorstellen können. Alles, was ein Baby können muss, das kann Ronja ganz großartig: Sie trinkt an der Brust mit einer besitzergreifenden Selbstverständlichkeit, die mich jedes mal auf neue tief ins Herz trifft, wenn ich sie beobachte. Sie macht mit großer Anstrengung und Regelmäßigkeit ihre Windeln voll – besonders gern, wenn sie ganz frisch sind – und sie schläft tief und fest wie ein Engel.  Weiterlesen

Spätabtreibung

„Wann erlaubt? Theoretisch bis zur Geburt…

Wird beim ungeborenen Kind eine Behinderung diagnostiziert, ist eine Abtreibung aufgrund der medizinischen Indikation in Deutschland straffrei. Hierfür gibt es kein Limit, sie ist theoretisch bis zum 9. Monat möglich, ohne dass man sich strafbar macht. Die medizinische Indikation wird hier so begründet, dass von einem Arzt attestiert wird, dass einer Schwangeren körperliche oder seelische Schäden drohen würden, wenn sie das Kind (weiter) austrägt […] 

Ablauf: Totgeburt nach vorheriger Tötung des Kindes

Bei einer Spätabtreibung wird das Kind zunächst im Mutterleib getötet, und dann nach Verabreichung von Wehenmitteln (Prostaglandinen) als Totgeburt zur Welt gebracht. Dieser künstlich herbeigeführte Geburtsvorgang dauert erfahrungsgemäß 10 bis 24 Stunden.
Bis ca. zur 20. Schwangerschaftswoche stirbt das Kind, wenn ein Geburtsvorgang künstlich eingeleitet wird. Ist das Kind außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig, wird das Kind zuerst im Mutterleib getötet und dann geboren. Die Tötung erfolgt in der Regel durch eine Kaliuminjektion in das Herz des Kindes, welches dadurch zu schlagen aufhört[…]

Quelle: https://www.profemina.org/info-abtreibung/spaetabtreibung-wann-erlaubt

 




 

„Diese Entscheidung muss jede Mutter für sich selber treffen“, „Ich bin froh, dass ich so etwas nicht entscheiden musste“, „Das muss jeder selbst wissen“.
Dies sind in etwa die Kommentare, die man zu Thema Abtreibung im allgemeinen und Abtreibung bei Down Syndrom im speziellen so zu hören bekommt. Ich kann dem im allgemeinen auch gar nicht widersprechen.

Im Falle einer Spätabtreibung aufgrund der Diagnose Down Syndrom allerdings liegen derartige Stellungnahmen völlig daneben und zeugen von der Angst, eine Haltung zu entwickeln, mit der man sich angreifbar machen könnte.

Ronja beginnt zu zappeln, wenn Matthias nach Hause kommt und sie seine Stimme hört, sie reagiert eindeutig auf alle ungewohnten Umweltgeräusche und auf meine Stimmungen. Bei aller Schwierigkeit, den Beginn des vollumfänglich schützenswerten Lebens festzumachen (dahinter steht die Frage: Ab wann überwiegen die Interessen der Mutter nicht mehr die [mutmaßlichen] Interessen ihres Kindes) ist doch eines klar:

Das Leben, das ich während der letzten Wochen meiner Schwangerschaft in meinem Bauch trage, unterscheidet sich durch nichts von dem Leben und Wert eines Babys, das bereits auf die Welt gekommen ist.

Die Entscheidung darüber, ab wann ein Leben uneingeschränkt schützenswert ist, erfolgt in unserer Gesellschaft rein willkürlich, aufgrund des Kriteriums der Geburt. Ein Neugeborenes zu töten wird als Kindsmord bestraft und sorgt bei allen, die von solchen Fällen hören für Entsetzen, Unverständnis und Schaudern. Hat das selbe Kind aber eine „Missbildung“ oder Behinderung, darf man es theoretisch noch 24 Stunden vorher, nämlich bevor es zur Welt gekommen ist, straffrei töten – vorausgesetzt man findet einen Arzt, der bereit ist, dies durchzuführen.

Das ist eine zutiefst grausame und falsche Doppelmoral.

Liegt es daran, dass es leichter ist, anonym zu töten, als wenn man seinem Opfer dabei in die Augen schauen kann?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich spreche über die grundsätzliche Straffreiheit  bei Spätabtreibungen aufgrund der Diagnose Down Syndrom. Über weiter nichts. Ich habe jedes Recht mich hierzu zu äußern, denn ich bin selbst „betroffen“.

Übrigens kann man dem „Sich-entscheiden-müssen“ entgehen, indem man die entsprechenden Diagnostiken ablehnt, oder dem Arzt von vorneherein mitteilt, welche Informationen und Ergebnisse man wissen möchte und welche nicht. Wie ich entscheiden kann, über das Geschlecht meines Kindes im Unklaren gelassen zu werden, so kann ich auch entscheiden, nichts über mögliche Hinweise auf das Down Syndrom erfahren zu wollen. Eine Pflicht zur maximalen Vorsorge existiert nicht, auch wenn es vielen so erscheinen mag. Stattdessen gibt es ein Recht auf Nichtwissen.



„Nicht einfach für betroffene Frauen ist es, eine wirklich eigenständige Entscheidung zu treffen. Zu viel strömt auf die Schwangere ein. Dabei spielt auch oft die Angst eine große Rolle, ob das Leben mit einem behinderten Kind auch finanziell bewältigt werden kann und wie das Umfeld auf ein behindertes Kind reagieren würde.“

Quelle: https://www.profemina.org/info-abtreibung/spaetabtreibung-wann-erlaubt


Hierzu möchte ich klar stellen: Wenn Mütter völlig lebensfähige, lebensreife Kinder mit einer leichten bis mittelschweren Behinderung töten, weil sie Angst vor dem finanziellen Aufwand haben oder weil sie die Reaktionen der Gesellschaft fürchten, dann ist das ein zutiefst beängstigendes Armutszeugnis dieses reichen Landes. Die Lösung darf nicht sein, eine Spätabtreibung aufgrund solcher Ängste zu ermöglichen. Stattdessen muss daran gearbeitet werden, die Umstände eben so zu gestalten, dass Müttern ihre Ängste genommen werden und sie die Unterstützung und Akzeptanz bekommen die sie brauchen, um sich auf ihre Kinder einlassen zu können. Auch zum Schutz der Mütter, die in vielen, vielen Fällen ein Leben lang unter dem Trauma einer Spätabtreibung leiden.

 

 

 

Warten auf Ronja

Eine Weile habe ich nun schon nichts mehr von mir hören lassen. Das liegt daran, dass es nicht viel zu sagen gibt momentan.

Wir warten auf Ronja.

Ich schreibe nicht mehr aus therapeutischen Gründen, denn Ronja und ihre Behinderung gehört inzwischen schon so zu uns, dass ich mir gar nicht mehr vorstellen kann, wie es anders sein könnte.

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